Über uns
Der Verein Schwerkranke begleiten ist eine Organisation von Freiwilligen. Unsere Begleitenden und unser Vorstand stellen einen Teil ihrer Freizeit in den Dienst der Mitmenschen und der Umwelt.
Unsere Dienste bieten wir allen an, ungeachtet ihrer persönlichen Einstellung, Überzeugung oder Weltanschauung, weil wir glauben, dass jeder Mensch ein Recht auf Begleitung in schwierigen krankheitsbedingten Situationen hat.
Bei unserer Arbeit orientieren wir uns an den Grundsätzen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) über Palliativ Care. Wir arbeiten mit allen Organisationen zusammen, die sich für kranke und sterbende Menschen einsetzen und die Grundsätze von Palliativ Care beachten.
Die Mittel, die wir für unsere Arbeit benötigen (für Einsatzleitung und Supervision) werden durch Mitgliederbeiträge und Spenden gedeckt. Wer unseren Dienst in Anspruch nimmt, bezahlt einen kleinen Beitrag, der dann unseren Begleitenden als Spesenentschädigung zu Gute kommt.
Wir suchen aktive Mitglieder
Unsere Mitglieder sind die Stützen des Vereins. Mit ihren Beiträgen helfen Sie, unsere finanziellen Verpflichtungen zu tragen. Zurzeit umfasst der Verein VSb
ca. 190 Mitglieder.
Die Vereinsgeschichte
Im Jahr 1994 entstand die Idee zur Gründung eines Vereins mit dem einzigen Ziel, Schwerkranke auf ihrer letzten Wegstrecke zu begleiten. Peter Willener, der Pfarrer des Spitals Thun, und dessen Stellvertreterin Barbara Gäumann trugen die Idee in die Seelsorgegruppe des Spitals und suchten weitere Personen zur Bildung einer Initiativgruppe.
Der Verein VSb
Der Verein Schwerkranke begleiten, Region Thun, kennt drei Mitgliederarten:
Einzelmitglieder; aktueller Jahresbeitrag CHF 30,-
Familienmitglieder; aktueller Jahresbeitrag CHF 50.-
Kollektivmitglieder (Institutionen und Organisationen); aktueller Jahresbeitrag CHF 300.-
Vereinsfinanzen
Dokumente
Statuten und Jahresberichte der vergangenen Jahre als PDF-Download:
Die Geschichte des Vereins Schwerkranke begleiten Thun
Anfang und Gründung
Noch im gleichen Jahr verpflichteten sich vierzig Interessierte zur Mitarbeit, neun davon bestellten den ersten Vorstand unter dem Präsidium von Barbara Gäumann. Gemeinsam gründeten sie 1994 den „Verein zur Begleitung Schwerkranker“.
Vereinsaufbau
In der Startphase lagen die Schwerpunkte auf der internen Organisation, der Mitgliederwerbung, Spendenbeschaffung und als wichtigster Punkt, der Ausbildung von Begleitenden.
Der Vorstand setzte sich intensiv mit der vereinsinternen Stellung der Begleitenden auseinander:
- Stehen sie in einem Anstellungsverhältnis zum Vorstand?
- Werden sie entlöhnt?
- Welche Verpflichtungen hat der Vorstand gegenüber den Begleitenden?
Das erarbeitete Konzept ist bis heute gültig:
- Die Begleitenden sind Vereinsmitglieder und nicht Angestellte des Vereins. Sie leisten Freiwilligenarbeit und bestimmen die Zahl ihrer Einsätze selber.
- Die Begleitenden und Vorstandsmitglieder stehen auf gleicher Stufe. Das erfordert einen regen Austausch zwischen beiden Seiten. Aus der Reihe der Begleitenden arbeitet stets mindestens eine Person als Vertretung im Vorstand mit. Strategische Vorarbeiten des Vorstandes werden den Begleitenden im Konsultativverfahren in den Planungssitzungen unterbreitet.
- Für die Kontakte zu den Klienten, zur Führung des Begleitteams, der Organisation von Einsätzen und zur fachlichen Qualitätssicherung wird eine Pflegefachperson als Einsatzleitung angestellt (20% Stelle).
- Die Finanzverwaltung entspricht einer 10% Stelle. Sie wird auf Basis einer Pauschalentschädigung im Ehrenamt geführt.
1994 bis 2014
Wie können Freiwillige, welche jährlich während 4’000 – 6’000 Stunden chronisch Kranke und Sterbende begleiten, ihre anspruchsvolle Arbeit kompetent leisten?
Nach seiner Gründung führte der Verein einwöchige Basis-Ausbildungskurse mit professionellen Ausbildern durch. Der erfolgreiche Kursbesuch war Voraussetzung zur Mitarbeit als Begleitperson. Auch die übrigen Vereinsmitglieder durften den Kurs besuchen.
In den Anfangsjahren des Vereins wurde eine Gruppensupervision für Begleitende initiiert. Nach anfänglicher Skepsis entwickelte sich die „Supi“ zum beliebten Angebot.
2009 lancierte das Schweizerische Rote Kreuz parallel zur Tätigkeit des VSb im Berner Oberland das nahezu identische Angebot beocare (www.beocare.ch). In einer Retraite suchte der Vorstand zusammen mit den Begleitenden, Ausbildnern und der Einsatzleiterin Antworten auf diese Herausforderung.
Ergebnisse:
- wir überarbeiten unsere Grundlagen
- wir schaffen uns ein zeitgemässes Erscheinungsbild
- wir arbeiten nach unserer Art weiter
- wir versuchen, mit beocare zusammenzuarbeiten
An der Hauptversammlung 2011 wurden die Ergebnisse der Retraite gutgeheissen. Der Verein sollte einen neuen Namen und ein neues Logo erhalten. 2012 wurden die Beschlüsse der HV 2011 umgesetzt und der VSb konnte den aktuellen Vereinsnamen und das neue Logo präsentieren:
2014: Zwanzig Jahre im Dienste Schwerkranker
2015 bis heute
Die vergangenen Jahre lassen sich unter dem Stichwort Verantwortung bezüglich Gegenwart und Zukunft zusammenfassen:
- In den Jahren 2012 bis Mitte 2015 lag die Anstellung unserer Einsatzleitung bei einem Teilzeitpensum von 25%, ab Mitte 2015 wieder bei TZ von 20%. Dabei ist die Lohnsumme zu gering für die Versicherung bei einer Pensionskasse. Im Jahr 2019 hat der VSb entschieden, anstelle der Pensionskasse entsprechend freiwillige Beiträge auf ein Konto der Säule 3A einzuzahlen.
- Das Arbeitspensum der Finanzverwaltung und des Sekretariats stieg stetig, zum Beispiel durch den Aufbau und die Bewirtschaftung einer Webseite und durch geänderte Gesetze. In der Folge wurden die beiden Freiwilligenämter in Ehrenämter mit moderaten fixen Entschädigungen umgewandelt.
- 2020 bewirkte der Lockdown eine Zwangspause für Begleitungen mit teils schweren Folgen für Klienten und Angehörige. Später wurden Begleitungen mit Coronamassnahmen wie Maskentragen und verschärfte Hygienemassnahmen möglich. Diese Massnahmen konsequent liebevoll durchzusetzen war für die Begleitenden eine Herausforderung, besonders wenn sich Klienten und deren Angehörigen dagegenstemmten.
- Was tun, wenn zwischen Klientinnen oder Auftraggeber und Begleitenden unüberbrückbare Spannungen entstehen? Was, wenn sich der Allgemeinzustand eines Klienten so verschlechtert, dass ein Heim- oder Spitaleintritt nötig wird, aber der Betroffene und sein Umfeld ihn verweigern? Wir sind dankbar, dass in der Supervision oder durch die Vermittlung der Einsatzleiterin und des Vorstandes solche heiklen Situationen gemeistert werden konnten und sich für die Beteiligten gangbare Lösungen fanden.